Allgemeine Vertragsbedingungen
Stand‭: ‬Januar 2024

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Die Vertragsbedingungen gelten als vereinbart‭, ‬wenn Aufträge an die Agentur vergeben werden‭. ‬Nebenabreden‭, ‬gleich welcher Art‭, ‬sind nur verbindlich‭, ‬wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind‭. ‬Einer Einbeziehung von AGBen des Auftraggebers‭ ‬in Aufträge wird ausdrücklich widersprochen‭.‬

1‭. ‬Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1‭ ‬Die Vorentwürfe‭, ‬Vorschläge‭, ‬Reinzeichnungen und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original‭,‬‭ ‬noch bei der Reproduktion verändert werden‭. ‬Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig‭.‬

1.2‭ ‬Bei einem Verstoß‭ ‬gegen Punkt 1.1‭. ‬hat der Auftraggeber der Agentur eine Entschädigung in Höhe 10.000,00‭ ‬€‭ ‬unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu zahlen‭.

‬1.3‭ ‬Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte‭. ‬Soweit nichts‭ ‬anderes vereinbart ist‭, ‬wird hierbei das einfache Nutzungsrecht übertragen‭. ‬Die Agentur bleibt in jedem Fall‭, ‬auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde‭, ‬berechtigt‭, ‬ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden‭.‬

1.4‭ ‬Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber‭. ‬Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über‭.

‬1.5‭ ‬Die Agentur hat das Recht‭, ‬auf sämtlichen Print‭- ‬und Screenprodukten als Urheber genannt zu werden‭.‬

2‭. ‬Angebote‭ / ‬Zahlungsbedingungen

2.1‭ ‬Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme ab 2.000,00‭ ‬€‭ ‬wird folgende Zahlungsweise vereinbart‭: ‬50‭ % ‬des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung‭, ‬weitere Abschlagszahlungen nach Projektstand zum Monatsende bzw‭. ‬bei Projektabschluss‭.‬

2.2‭ ‬Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt‭, ‬so werden die zusätzlichen Leistungen dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt‭.

‬2.3‭ ‬Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers‭, ‬einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten‭, ‬werden dem Auftraggeber berechnet‭.

‬2.4‭ ‬Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet‭, ‬so kann die Agentur Vorauszahlung verlangen‭, ‬noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen‭. ‬Diese Rechte stehen der Agentur auch zu‭, ‬wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen oder Leistungen in Verzug befindet‭.‬

2.5‭ ‬Zahlungsverzug tritt‭, ‬ohne dass es einer besonderen Erinnerung‭ / ‬Mahnung der Agentur bedarf‭, ‬nach 30‭ ‬Tagen ein‭.‬

2.6‭ ‬Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9‭ %-‬Punkten über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen‭. ‬Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt‭.

3‭. ‬Lieferung

3.1‭ ‬Liefertermine sind nur gültig‭, ‬wenn sie von der Agentur ausdrücklich bestätigt werden‭. ‬Wird der Vertrag schriftlich geschlossen‭, ‬bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform‭.‬

3.2‭ ‬Betriebsstörungen‭, ‬sowohl im Betrieb der Agentur‭, ‬als auch in dem eines Zulieferers‭, ‬berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber‭.‬

4‭. ‬Eigentumsvorbehalt

Die Agentur behält sich das Eigentumsrecht an gelieferten Daten und Produkten bis zur vollständigen Bezahlung vor‭.

5‭. ‬Herausgabe von Daten

5.1‭ ‬Die Agentur ist nicht verpflichtet‭, ‬Datenträger‭, ‬Dateien‭ / ‬Daten herauszugeben‭. ‬Wünscht der Auftraggeber‭, ‬dass ihm Datenträger‭, ‬Dateien‭ / ‬Daten zur Verfügung gestellt werden‭, ‬so ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten‭.

‬5.2‭ ‬Hat die Agentur dem Auftraggeber Datenträger‭, ‬Dateien und Daten zur Verfügung gestellt‭, ‬dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden‭.‬

5.3‭ ‬Die Gefahr sowie die Kosten des Transports von Datenträgern‭, ‬Dateien‭ / ‬Daten‭ (‬online‭ / ‬offline‭) ‬trägt der Auftraggeber‭.‬

5.4‭ ‬Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern‭, ‬Dateien‭ / ‬Daten‭. ‬Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern‭, ‬Dateien‭ / ‬Daten‭, ‬die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen‭.‬

6‭. ‬Haftung‭ / ‬Inhalte

6.1‭ ‬Die Agentur haftet nur für Schäden‭, ‬die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen‭. ‬Das gilt auch für Schäden‭, ‬die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren‭. ‬Mangelersatzansprüche wegen Mangel‭- ‬und Folgeschäden sind ausgeschlossen‭. ‬Schadenersatzansprüche sind begrenzt auf die Höhe des Auftragswertes‭.‬

6.2‭ ‬Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers‭.‬

6.3‭ ‬Mit der Abnahme des Auftrages übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild‭.‬

6.4‭ ‬Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs‭- ‬und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und‭ ‬sonstigen Designarbeiten‭.

‬6.5‭ ‬Der Auftraggeber versichert‭, ‬dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen an die Agentur berechtigt ist und dass diese‭ ‬Vorlagen frei von Rechten Dritter sind‭. ‬Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die‭ ‬Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein‭, ‬stellt der Auftraggeber die Agentur im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen‭ ‬Dritter frei‭.‬

6.6‭ ‬Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen‭. ‬Danach gilt das Werk als vertragsgemäß‭ ‬und mängelfrei abgenommen‭. ‬Zur Korrektur übersandte Erzeugnisse sind in jedem Fall zu prüfen‭.‬

6.7‭ ‬Bei berechtigten Beanstandungen ist die Agentur nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und‭ / ‬oder Ersatzlieferung verpflichtet‭, ‬und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes‭.

‬6.8‭ ‬Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Agentur nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche‭ ‬gegen den jeweiligen Zulieferer‭. ‬In einem solchen Fall ist die Agentur von ihrer Haftung befreit‭, ‬wenn sie ihre Ansprüche gegen‭ ‬den Zulieferer an den Auftraggeber abtritt‭.‬

7‭. ‬Vertraulichkeit

7.1‭ ‬Die Agentur wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen‭, ‬die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind‭, ‬streng vertraulich behandeln‭. ‬Sie wird Angestellte und Dritte‭, ‬die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrags erhalten‭, ‬zu gleicher Verschwiegenheit‭ ‬verpflichten‭.‬

7.2‭ ‬In gleicher Weise wird der Auftraggeber Informationen‭, ‬Unterlagen und Daten‭, ‬die er von der Agentur erhält‭, ‬sowie Ideen‭, ‬Konzepte‭, ‬Bilder‭, ‬Texte und Gestaltungen‭, ‬die ihm von der Agentur präsentiert werden und die nicht offenkundig sind‭, ‬streng vertraulich behandeln‭.

‬7.3‭ ‬Die Wahrung der vorgenannten Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Vertragspartners gilt über die Dauer dieses Vertrags hinaus‭.‬

8. Auskunfteien (Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO)

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden,Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigtenDaten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationengem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/

8‭ ‬Schlussbestimmungen

8.1‭ ‬Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden abgesehen von der anliegenden ADV-Vereinbarung nicht getroffen‭.‬

8.2‭ ‬Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform‭. ‬Auch die Abbedingung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform‭.‬

8.3‭ ‬Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein‭, ‬so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht‭. ‬Die unwirksame oder nichtige Bedingung ist durch eine gültige Bedingung zu ersetzen‭, ‬die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt‭, ‬ohne dabei unwirksam oder nichtig zu sein‭.‬

8.4‭ ‬Zwischen dem Auftraggeber und der Agentur wird die ausschließliche Anwendung Deutschen Rechts vereinbart‭.‬

8.5‭ ‬Der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen zwischen Auftragnehmern und der Agentur ist Dortmund‭.‬

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